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   VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024   

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VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024 (https://dejure.org/2003,3834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2003 - 5 C 03.2024 (https://dejure.org/2003,3834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 5 C 03.2024 (https://dejure.org/2003,3834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines hinreichenden Grundes zur Aussetzung einer auf Einbürgerung gerichteten Untätigkeitsklage; Erlass eines Widerrufsbescheides nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Feststellung einer Asylanerkennung; Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73; AuslG § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6; VwGO § 75 S. 3
    D (A), Kosovo, Albaner, Asylberechtigte, Asylanerkennung, Widerruf, Einbürgerung, Untätigkeitsklage, Mehrstaatigkeit, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Aussetzungsbeschluss, Entscheidungsreife, Vorgreiflichkeit

  • Judicialis

    AuslG § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; AsylVfG § 4; ; AsylVfG § 73; ; VwGO § 75 Satz 3; ; VwGO § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Untätigkeitsklage; Einbürgerungsverfahren; Aussetzung; Zureichender Grund; Präjudizialität; Vorgreiflichkeit; Zweifel; Widerrufsverfahren nach AsylVfG; Suspensiveffekt; Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 22.02.2002 - 5 ZB 02.114
    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    Deshalb ist der Senat bisher davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AuslG endgültig erst mit Unanfechtbarkeit des Widerrufsbescheids entfallen (BayVGH vom 22.2.2002 Az. 5 ZB 02.114 und 8.7.2003 Az. 5 ZB 03.353; vgl. auch Berlit in: GK-StAR, § 87 AuslG Rdnr. 242).

    Soweit der Senat damit von seinen Entscheidungen vom 22. Februar 2002 (Az. 5 ZB 02.114) und 8. Juli 2003 (Az. 5 ZB 03.353) abweicht, wird an diesen nicht festgehalten.

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    Ein Widerrufsbescheid wirkt ex nunc, d.h. er führt nicht zur rückwirkenden Beseitigung des zuvor erlangten Status eines Asylberechtigten bzw. der Feststellung politisch motivierten Abschiebungsschutzes (Hailbronner, Ausländerrecht, § 73 AsylVfG Rdnr. 52; vgl. auch BVerwGE 112, 80/92).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    So wie das Asylrecht als Status grundsätzlich erst nach Erwirkung des Anerkennungsakts geltend gemacht werden kann (BVerfGE 60, 253/295), bedarf es eines erneuten Formalakts, damit der Verlust des besonderen Grundrechtsschutzes zweifelsfrei feststeht.
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    Denn im Falle der rechtskräftigen Abweisung seiner gegen den Widerrufsbescheid gerichteten Klage entfällt die aufschiebende Wirkung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheids (vgl. BVerwGE 24, 92/98 f.; BVerwG vom 20.3.1998 DVBl. 1998, 647 f.).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    Zureichende Gründe gem. § 75 Satz 3 VwGO, die auf eine zulässige Untätigkeitsklage hin zu einer Aussetzung des Prozesses mit dem Ziel führen, der Behörde noch eine Entscheidung zu ermöglichen, bestimmen sich nach objektiven Gesichtspunkten und müssen mit der Rechtsordnung in Einklang stehen (BVerwG vom 23.7.1991 NVwZ 1991, 1180/1181).
  • BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97

    Beamtenrecht - Rückforderung vorläufig fortgezahlter Dienstbezüge

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    Denn im Falle der rechtskräftigen Abweisung seiner gegen den Widerrufsbescheid gerichteten Klage entfällt die aufschiebende Wirkung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheids (vgl. BVerwGE 24, 92/98 f.; BVerwG vom 20.3.1998 DVBl. 1998, 647 f.).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 1 B 159.96

    Ausländerrecht - Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung i.S. von Art. 6 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    Dieser Gedanke liegt auch der Vorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG zugrunde, wonach die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen die Wirksamkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen unberührt lässt (vgl. dazu BVerwG vom 21.8.1996 InfAuslR 1997, 15 f.).
  • VG Ansbach, 17.10.2001 - AN 15 K 01.01081
    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
    Demzufolge erweist sich der Streitgegenstand des anhängigen Prozesses gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes als präjudizielles Rechtsverhältnis für die Frage der Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit (weitergehend VG Hannover vom 25.6.2001 NVwZ-Beil. 2002, 63/64: Aussetzung bereits ab Einleitung des Widerrufsverfahrens; a.A. VG Ansbach vom 17.10.2001 NVwZ-RR 2002, 604).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Durch die Aufhebung des für die Beklagte möglicherweise materiell-rechtlich wie prozessual - etwa mit Blick auf § 161 Abs. 3 VwGO - günstigen Aussetzungsbeschlusses würde sie folglich zum unterliegenden Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 - juris Rn. 10; s. auch VGH München, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 10 C 99.3253 - juris Rn. 18; Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 5 C 03.2024 - juris Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 1 E 822/14 - juris Rn. 9; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 75 Rn. 10).

    Auch besondere Schwierigkeiten bei der Sachaufklärung oder die außergewöhnliche Komplexität des Falles kommen als legitime Gründe für eine Entscheidungsverzögerung in Betracht (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 5 C 03.2024 - juris Rn. 5; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 75 Rn. 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

    Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, den Kläger unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AuslG bzw. des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StAG trotz Einleitung des Widerrufsverfahrens (vgl. § 73 Abs. 4 AsylVfG) einzubürgern und vor der veränderten Sachlage sozusagen die Augen zu verschließen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.07.2004 - 12 TG 1820/04 -, NVwZ-RR 2005, 139; VG Hannover, Urteil vom 25.06.2001 - 10 A 5544/00 -, NVwZ 2002 -Beilage, S. 63; a.A. wohl BayVGH, Beschlüsse vom 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842 - juris, und vom 14.10.2003 - 5 C 03.2024 -, BayVBl 2004, 182, wonach erst der Erlass des Widerrufsbescheids den Zeitpunkt markierte, ab dem Zweifel über die tatsächlichen Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AuslG vorlagen; a.A. auch VG Ansbach, Urteil vom 17.10.2001 - 15 K 01.01081 -, NVwZ-RR 2002, 604).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

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  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2023 - 11 S 1036/23

    Aussetzung des Verfahrens bei Untätigkeitsklage; Erlass eines ablehnenden

    Auch kann ein zureichender Grund bei mangelnder Entscheidungsreife infolge noch fehlender, für die Sachverhaltsfeststellung notwendiger Informationen sowie noch ausstehender Verfahrensschritte vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019 - 3 L 67.17 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 14.10.2003 - 5 C 03.2024 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842

    Berufungszulassung; Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Asylwiderrufsverfahren;

    Ab Erlass eines Widerrufsbescheids gem. § 73 AsylVfG fehlt einer auf Einbürgerung (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AuslG) gerichteten Verpflichtungsklage die für eine Sachentscheidung notwendige Entscheidungsreife (im Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 14.10 2003, Az. 5 C 03.2024).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2003 (Az. 5 C 03.2024 ) entschieden, dass der Erlass eines Widerrufsbescheids des Bundesamtes gem. § 73 AsylVfG den Zeitpunkt markiert, ab dem Zweifel über die tatsächlichen Voraussetzungen der o.g. Einbürgerungsvoraussetzung bzw. der sie betreffenden Ausnahme bestehen, die die Entscheidungsreife des Einbürgerungsantrags (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) in Frage stellen und ein Zuwarten der Behörde mit der abschließenden Sachentscheidung rechtfertigen.

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 12 TG 1820/04

    Ausländerrechtliche Einbürgerung bei eingeleitetem Asylwiderruf

    Nach Auffassung des Senats ist die Einbürgerungsbehörde nicht gehalten, ein Einbürgerungsverfahren nach Einleitung eines Asylwiderrufsverfahrens weiterhin unter Anwendung von § 87 Abs. 1 Nr. 6 AuslG zum Abschluss zu bringen und vor der veränderten Sachlage sozusagen die Augen zu verschließen (so auch Bay. VGH, 14.10.2003 - 5 C 03.2024 - juris unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; VG Hannover, 25.06.2001 - NVwZ-Beilage 2002, 63; a. A. VG Ansbach, 17.10.2001, NVwZ-RR 2002, 604).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04

    Flüchtling; Genfer Konvention; Verwirkung; Widerruf

    Eine Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens im Hinblick auf ein laufendes Widerrufsverfahren nach § 73 AsylVfG kommt daher nur in Betracht, soweit in Anknüpfung an die fortbestehende Anerkennung nach § 51 Abs. 1 AuslG erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen gelten (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.10.2003 - 5 C 03.2024 -).
  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 10/05

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein Kind ausländischer Eltern mit

    Für ihre gegenteilige Rechtsauffassung, nach der ein Asylwiderruf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindesvaters beendet, sobald er vom Bundesamt ausgesprochen ist, kann sich die Beklagte nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 14.10.2003 - 5 C 03.2024 - berufen.
  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 10 ZB 14.708

    Ausweisung eines russischen Staatsangehörigen; Aussetzung des

    Denn die Gefahr divergierender Entscheidungen, die durch die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vermieden werden soll, besteht nicht, weil die später ergehende Entscheidung im Adoptionsverfahren nicht mit ex tunc Wirkung auf die zu einem früheren Zeitpunkt bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren inzident im Rahmen der Prüfung der Ausweisungsentscheidung getroffene Entscheidung über die Ausländereigenschaft des Klägers durchschlagen würde (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 14.10.2003 - 5 C 03.2024 - juris Rn. 8).
  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 12/05

    Folgen der Einleitung eines Asylwiderrufsverfahrens gegenüber einem Elternteil

    Für ihre gegenteilige Rechtsauffassung, nach der bereits die Einleitung eines Asylwiderrufsverfahrens den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindesvaters beendet bzw. unterbricht und diesen vorliegend auf sechs Jahre und knapp sechs Monate verkürzen würde, kann sich die Beklagte nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 14.10.2003 - 5 C 03.2024 - berufen.
  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 11/05

    Folgen des Widerrufs der Asylberechtigung eines Elternteils für den Erwerb der

  • VG Halle, 26.08.2010 - 1 A 70/09

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung mit sofortiger Wirkung ohne vorherige

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 1 A 12/05

    Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Kinder, Geburt, in Deutschland geborene

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